Zukunft Innenstadt

Förderprogramm

„Verfügungsfonds Anmietung“

Immobilieneigentümer/-in

Sie sind Eigentümer/-in von Immobilien mit Ladenlokalen im Kernbereich der Rheiner Innenstadt und möchten etwas gegen Leerstand in Ihrer Immobilie unternehmen? Dabei sind Sie bereit, auf 30 % Ihrer Altmiete zu verzichten und an die Stadt Rheine zu vermieten? Dann können Sie vom Verfügungsfonds Anmietung (2024 – 2026) profitieren. Für Ladenlokale, die bereits in den vergangenen Jahren über das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ angemietet worden sind, ist eine Weiterförderung über das neue Landesprogramm nicht möglich.

  • Sie erzielen dauerhafte Mieteinnahmen durch die (Zwischen-)Vermietung Ihres Ladenlokals

  • Der Bekanntheitsgrad Ihrer Immobilie steigt

  • Sie erhöhen die Vermarktungschancen Ihrer Immobilie durch reduzierte Mieten

  • Es entsteht die Möglichkeit einer dauerhaften Vermietung nach Ablauf des Förderzeitraums

  • Ihr Ladenlokal wird genutzt und leidet nicht unter einem Verfall

  • Sie bieten aufstrebenden GeschäftsgründerInnen oder Startups eine Chance Fuß zu fassen

Miet-Interessent/-in bzw. Gründer/-in

Sie sind Mietinteressent/-in, z.B. Geschäftsgründer/-in und sind auf der Suche nach einem günstigen Ladenlokal in der Rheiner Fußgängerzone? Dann können Sie an ausgewählten Standorten vergünstigte Flächen von der Stadt Rheine für max. zwei Jahre anmieten. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie haben die Möglichkeit Ihre Geschäftsidee zu erproben

  • Sie zahlen lediglich einen reduzierten Mietpreis

  • Sie leisten einen Beitrag zur Attraktivierung der Rheiner Innenstadt

  • Im Idealfall einigen Sie sich mit dem Vermieter/ der Vermieterin über ein dauerhaftes Mietverhältnis

Sprechen Sie uns gerne an!

Wer kann sich bewerben?

Interessierte Gründer/-innen und sonstige Nutzer/-innen können sich bei der EWG für Rheine mbH melden und ihre Ideen vorstellen. Dabei sind den Interessierten keine Grenzen gesetzt: gesucht werden neben neuen und innovativen Geschäftskonzepten auch alternative Nutzungen wie bspw. Direktverkäufe landwirtschaftlicher Produkte oder Repair-Cafés.

Besonders willkommen sind zudem frequenzbringende Angebote, wie Einzelhandels- und Gastronomie-Startups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, neue Angebote von Lieferservices oder Verteilstationen, Showrooms des regionalen Online-Handels, nicht störende Gewerbe oder kulturwirtschaftliche Nutzungen. Darüber hinaus kommen auch Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote sowie Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen) in Frage.

Was sollte die Bewerbung beinhalten?

  • Kurzzusammenfassung der Geschäftsidee/ des Konzeptes
    (Kurze aussagekräftige Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee und der Zukunftsaussichten)
  • Vorstellung Unternehmer/-in/ Unternehmen
    (Kurze Vorstellung Ihrer Person bzw. Ihres Unternehmens; Welche Kompetenzen haben Sie, um das Konzept erfolgreich umzusetzen?)

  • Kontaktdaten

Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie erste Vorstellungen zur Flächengröße, zum Mietpreis und zur Lage nennen können.

Wir freuen uns über jeden Ansatz!

Bitte senden Sie uns eine Mail mit den oben genannten Aspekten an:

Die Bewerbungen werden zunächst gesammelt. Anschließend wird in einem engen Austauschprozess zwischen EWG und Bewerber/-in geprüft, welche Flächen sich ggf. für das Vorhaben eigenen und ob eine Einigung mit den Immobilieneigentümer/-innen erzielt werden kann.

Weil die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren als multifunktionale Orte für die Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung ist und bleibt, hat die Landesregierung NRW weitere Finanzmittel in Höhe von 35 Millionen Euro zur Unterstützung Innenstadt-stärkender Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Landesinitiative Zukunft. Innenstadt. NRW wurde der Stadt Rheine für die Programmumsetzung eine Zuwendung in Höhe von 122.256 Euro ab 2024 bewilligt.

Ein wichtiger Bestandteil des Landesprogramms ist der „Verfügungsfonds Anmietungen“, für den sich die Stadt Rheine gemeinsam mit der EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH erfolgreich beworben hat. Durch vorübergehende Anmietungen leerstehender Ladenlokale sollen kleinteilige Leerstände verhindert und gleichermaßen neue Nutzungen in der Innenstadt etabliert werden.

Interessierten Mieter/-innen wird der Weg in die Selbstständigkeit durch reduzierte Mietpreise erleichtert und eine Möglichkeit geboten, Ihre Geschäftsidee bis zum 01.12.2026 zu erproben. In diesem Zuge können wirtschaftliche Bedenken der Gründer/-innen reduziert werden.

Gleichzeitig sollen auf der anderen Seite Immobilieninhaber/-innen von einer dauerhaften Nutzung ihrer Objekte profitieren. Neben der Steigerung des Bekanntheitsgrades ihrer Immobilie erhalten Vermieter/-innen dauerhafte Mieteinnahmen und erhöhen damit die Vermarktungschance des Ladenlokals.

Im Idealfall einigen sich beide Parteien auch nach Ablauf des Förderzeitraumes auf ein dauerhaftes Mietverhältnis.

Nutzen Sie also Ihre Chance und setzen Ihre Idee in die Tat um und tragen zur Aufwertung der Rheiner Innenstadt durch Ihre kreative Idee bei!

Info zum Sofortprogramm hier!