Zukunft Innenstadt

Förderprogramm

„Verfügungsfonds Anmietungen“

Immobilieneigentümer

Sie sind Eigentümer*in von Immobilien mit Ladenlokalen im Kernbereich der Rheiner Innenstadt und möchten etwas gegen Leerstand in Ihrer Immobilie unternehmen? Dabei sind Sie bereit, bis zum 31.12.2023 auf 30 % Ihrer Altmiete zu verzichten und an die Stadt Rheine zu vermieten? Dann können Sie vom Verfügungsfonds Anmietungen profitieren.

  • Sie erzielen dauerhafte Mieteinnahmen durch die (Zwischen-)Vermietung Ihres Ladenlokals

  • Der Bekanntheitsgrad Ihrer Immobilie steigt

  • Sie erhöhen die Vermarktungschancen Ihrer Immobilie durch reduzierte Mieten

  • Es entsteht die Möglichkeit einer dauerhaften Vermietung nach Ablauf des Förderzeitraums

  • Ihr Ladenlokal wird genutzt und leidet nicht unter einem Verfall

  • Sie bieten aufstrebenden GeschäftsgründerInnen oder Startups eine Chance Fuß zu fassen

Miet-Interessent/Gründer

Sie sind Mietinteressent, z.B. Geschäftsgründer, und sind auf der Suche nach einem günstigen Ladenlokal in der Rheiner Fußgängerzone? Dann können Sie an ausgewählten Standorten vergünstigte Flächen von der Stadt Rheine bis max. 31.12.2023 anmieten. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie haben die Möglichkeit Ihre Geschäftsidee bis Ende 2023 zu erproben

  • Sie zahlen lediglich einen reduzierten Mietpreis

  • Sie leisten einen Beitrag zur Attraktivierung der Rheiner Innenstadt

  • Im Idealfall einigen Sie sich mit dem Vermieter/ der Vermieterin über ein dauerhaftes Mietverhältnis

Sprechen Sie uns gerne an!

Wer kann sich bewerben?

Interessierte Gründer*innen und sonstige Nutzer*innen können sich bei der EWG für Rheine mbH melden und ihre Ideen vorstellen. Dabei sind den Interessierten keine Grenzen gesetzt: gesucht werden neben neuen und innovativen Geschäftskonzepten auch alternative Nutzungen wie bspw. Direktverkäufe landwirtschaftlicher Produkte oder Repair-Cafés.

Besonders willkommen sind zudem frequenzbringende Angebote, wie Einzelhandels- und Gastronomie-Startups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, neue Angebote von Lieferservices oder Verteilstationen, Showrooms des regionalen Online-Handels, nicht störende Gewerbe oder kulturwirtschaftliche Nutzungen. Darüber hinaus kommen auch Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote sowie Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen) in Frage.

Was sollte die Bewerbung beinhalten?

  • Kurzzusammenfassung der Geschäftsidee/ des Konzeptes
    (Kurze aussagekräftige Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee und der Zukunftsaussichten)
  • Vorstellung Unternehmer*in/ Unternehmen
    (Kurze Vorstellung Ihrer Person bzw. Ihres Unternehmens; Welche Kompetenzen haben Sie, um das Konzept erfolgreich umzusetzen?)
  • Kontaktdaten

Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie erste Vorstellungen zur Flächengröße, zum Mietpreis und zur Lage nennen können.

Wir freuen uns über jeden Ansatz!

Bitte senden Sie uns eine Mail mit den oben genannten Aspekten an:

Die Bewerbungen werden zunächst gesammelt. Anschließend wird in einem engen Austauschprozess zwischen EWG und Bewerber*in geprüft, welche Flächen sich ggf. für das Vorhaben eigenen und ob eine Einigung mit den Immobilieneigentümer*innen erzielt werden kann.

Die Corona-Pandemie bringt enorme wirtschaftliche Auswirkungen mit sich. Durch lange Lockdown-Phasen und das dadurch veränderte Kaufverhalten der Kund*innen, stehen besonders Innenstädte vor einer großen Herausforderung.

Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW bereits im vergangenen Jahr das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ verabschiedet. Dabei zielt das Programm vor allem auf eine Stärkung der Angebotsstruktur, einer Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie auf eine Stärkung des Einzelhandelsangebots in den Innenstädten ab.

Ein wichtiger Bestandteil des Sofortprogramms ist der „Verfügungsfonds Anmietungen“, für den sich die Stadt Rheine gemeinsam mit der EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH erfolgreich beworben hat. Durch vorübergehende Anmietungen leerstehender Ladenlokale sollen kleinteilige Leerstände verhindert und gleichermaßen neue Nutzungen in der Innenstadt etabliert werden.

Interessierten Mieter*innen wird der Weg in die Selbstständigkeit durch reduzierte Mietpreise erleichtert und eine Möglichkeit geboten, Ihre Geschäftsidee bis zum 31.12.2023 zu erproben. In diesem Zuge können wirtschaftliche Bedenken der Gründer*innen reduziert werden.

Gleichzeitig sollen auf der anderen Seite Immobilieninhaber*innen von einer dauerhaften Nutzung ihrer Objekte profitieren. Neben der Steigerung des Bekanntheitsgrades ihrer Immobilie erhalten Vermieter*innen dauerhafte Mieteinnahmen und erhöhen damit die Vermarktungschance des Ladenlokals.

Im Idealfall einigen sich beide Parteien auch nach Ablauf des Förderzeitraumes auf ein dauerhaftes Mietverhältnis.

Nutzen Sie also Ihre Chance und setzen Ihre Idee in die Tat um und tragen zur Aufwertung der Rheiner Innenstadt durch Ihre kreative Idee bei!

Info zum Sofortprogramm hier!