Die Corona-Pandemie schwächt die Innenstädte massiv. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher das Sofortprogramm „Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ zur Verfügung gestellt, auf dass sich auch die Stadt Rheine erfolgreich beworben hat und nunmehr mit der Umsetzung starten kann.

 

Ein großer Baustein des Förderprogrammes ist ein „Verfügungsfonds Anmietungen“. Fördergegenstand ist die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen für Gastronomie und Verpflegung in Innenstädten und Zentren und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Stadt Rheine möchte mit der Etablierung neuer Nutzungen insbesondere den kleinteiligen Leerständen (bis 300 qm) im Hauptgeschäftsbereich entgegenwirken, gleichwohl auch für großräumige Leerstände Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Ziel ist die temporäre Mietpreisdämpfung als Starthilfe für neue Nutzungen, gleichzeitig profitieren auch die Immobilieninhaber von einer adäquaten Vermietung und Nutzung.

 

„Die EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH kümmert sich bereits seit vielen Jahren mit dem aktiven Ladenflächenmanagement um Leerstände in der Rheiner Innenstadt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben weitere Geschäfte angekündigt ihre Läden zum Jahresende zu schließen. Das Förderprogramm bietet Chancen für vielfältige Nutzungen in aktuell leerstehenden Ladenflächen, die ggf. unter anderen Rahmenbedingungen so nicht denkbar wären.“, erklärt Ingo Niehaus, EWG-Geschäftsführer.

 

Als Start der Umsetzung ruft jetzt die EWG Rheine dazu auf, dass sich Interessenten, Gründer und sonstige Nutzer mit der EWG in Verbindung setzen. Hier soll es im Grundsatz keine Denkverbote geben. Gesucht werden neue, innovative Geschäftskonzepte oder alternative Nutzungen. Besonders willkommen sind dabei frequenzbringende Angebote.  Beispiele können u.a. sein: Einzelhandels-Startups (Popup-Stores, unverpackt-Laden), Gastronomie-Startups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, neue Angebote von Lieferservices/ Verteilstationen, Showrooms des regionalen Online-Handels, nicht störendes Gewerbe, kulturwirtschaftliche Nutzungen, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.), Bildungsangebote und Kinderbetreuung oder Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen).

 

EWG-Projektleiter Hendrik Welp erläutert: „Wir freuen uns über jeden Ansatz. Hilfreich ist es, wenn erste Vorstellungen zur Flächengröße, zum Mietpreis und zur Lage bereits mitgenannt werden. Wenn Sie Interesse an einer Anmietung in der Rheiner Innenstadt haben, senden Sie bitte einfach eine Mail an . In einem ersten Schritt werden die Interessenten gesammelt und im Anschluss wird in einem engen Austauschprozess geprüft, welche Flächen sich ggf. für das Vorhaben eignen und ob eine Einigung mit dem Immobilieneigentümer erzielt werden kann.“