Ab sofort erleichtern 2G-Bändchen in Rheine das Einkaufen und Bummel durch die winter:city. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlaubt den Zutritt zum Einzelhandel und der Gastronomie nur unter Einhaltung der 2G-Regel. Aus diesem Grund gibt es in Rheine die sogenannten 2G-Bändchen für den Einzelhandel, die Gastronomie und für die Veranstaltungen, wie dem Nikolausmarkt, dem Emszauber und dem Innenstadtvergnügen. Hierbei handelt es sich um wasserbeständige Stoffbänder wie auch um Papierbänder mit Klebestreifen im Design der winter:city. Diese sind unter Vorlage des Ausweises und Impf- bzw. Genesenenzertifikates an über 50 Ausgabestellen in Geschäften oder der Gastronomie erhältlich. Eine Übersicht aller Ausgabestellen befindet sich hier: www.wintercity-rheine.de

Die Bändchen werden mit dem jeweils aktuellen Datum versehen und dienen sowohl im Einzelhandel und der Gastronomie, als auch auf den Plätzen und an den Verzehrständen der winter:city als 2G-Nachweis. Sie sind nur für den Tag der Ausgabe gültig und können nicht übertragen werden. Besucherinnen und Besucher bekommen die 2G-Bändchen, wenn sie nachweisen können, geimpft oder genesen zu sein. Statt der Bändchen ist ein Nachweis auch weiterhin mit Impfzertifikat und Ausweis möglich.

„Mit den 2G-Bändchen haben wir in enger Absprache mit der örtlichen Ordnungsbehörde eine gute Ergänzung zu den gängigen Kontrollen geschaffen.“, freuen sich EWG-Geschäftsführer Ingo Niehaus und RTV Geschäftsführerin Birgit Rudolph, die die 2G-Bändchen als zusätzliches Angebot für die Einkaufsstadt Rheine ansehen „Dies wird die Abläufe sowohl für die Händler:innen als auch für die Kundinnen und Kunden beschleunigen und vereinfachen.“

Susanne Schmidt, 1. Vorsitzende vom Handelsverein, zeigt sich von der Bändchen-Lösung ebenfalls überzeugt: „Dank der Bändchen, die die Kunden nach erfolgter 2G-Kontrolle um ihr Handgelenk bekommen, bleibt eine erneute Kontrolle im nächsten Geschäft den Einkaufenden damit erspart. So macht das Shoppen in der Weihnachtszeit trotz der Einschränkungen Spaß.“

Die Pressemitteilung als Download finden Sie hier.