Innenstadtentwicklung Rheine
Rahmenplan Innenstadt

Förderprogramm „Verfügungsfonds Anmietungen“
Die Stadt Rheine kann im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ Ladenlokale in der Innenstadt anmieten und zu einem reduzierten Mietpreis weitervermieten.
Ziel des „Verfügungsfonds Anmietung“ ist es, neue, innovative Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der zentralen Lage (Konzentrationsbereich 1a & 1b-Lage) der Rheiner Innenstadt zu ermöglichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Belebung und zur Attraktivierung der Handelslagen geleistet.
Masterplan Einzelhandel
Die Stadt Rheine verfügt über ein gesamtstädtisches Einzelhandelsentwicklungskonzept, das vom Büro Junker + Kruse Stadtforschung Planung 2012 erarbeitet und 2013 vom Rat der Stadt Rheine als „Masterplan Einzelhandel für die Stadt Rheine“ beschlossen wurde.
Dieses Entwicklungskonzept hilft Stadtverwaltung und Politik der Stadt Rheine zum einen, einzelhandelsspezifische Stadtentwicklungsfragen fundiert zu bewerten und Grundsätze sachgerecht zu entscheiden. Zum anderen ist das Entwicklungskonzept eine bedeutende Argumentations- und Begründungshilfe, wenn städtebauliche Ziele zur Einzelhandels- und Zentren-Entwicklung in der Stadt Rheine bauleitplanerisch umgesetzt werden.
Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine
Im Jahr 2015 sind für verschiedene Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet Entwicklungsabsichten und -optionen formuliert worden. Das Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine führt in Ergänzung zum Masterplan Einzelhandel auf, wie groß weitere Nahversorgungsbausteine an verschiedenen, potenziellen Entwicklungsstandorten im Stadtgebiet sein können, um eine möglichst flächendeckende Nahversorgung in der Stadt zu erzielen.
Der Rat der Stadt Rheine hat das Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine als städtebaulichen Rahmenplan beschlossen.
Downloads
Ihr Ansprechpartner

Hendrik Welp
Prokurist
Citymanagement/Standortmarketing
+49 5971 80066-15